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1. Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw.
Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des umseitigen Angebots
kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden
Bestimmungen zustande.
2. Angebot
Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und
unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der
Information an Dritte ist untersagt. Ist dem Auftraggeber unser Angebot bereits
von anderer Seite bekannt, so ist er verpflichtet, uns binnen 8 Tagen
schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen, woher er die Kenntnis erlangt hat.
Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an.
3. Doppeltätigkeit Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des
beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Provision
Mit Abschluß des notariellen Kaufvertrages ist die Provision verdient und
fällig. Sie beträgt 3% plus die gesetzliche Mwst. = 3,57%, soweit das umseitige
Angebot keinen anderen Provisionssatz aufweist. Die Provision errechnet sich aus
dem Bruttoverkaufspreis bzw. aus dem Gesamtwert des Vertrages. Bei Vermietung
ist die Provision bei Abschluß des Mietvertrages verdient und fällig. Sie
beträgt 2 Monatsmieten plus gesetzliche Mwst.
5. Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen
der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von
realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren
Objektes des Verkäufers. Kommen andere Verträge oder Vereinbarungen in einer wie
auch immer gearteten Form zustande als im Angebot genannt, so wird dafür unsere
Provision fällig.
6. Beurkundung
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am
Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.
7. Haftung
Die umseitige Objektbeschreibung wurde aufgrund der
Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht
überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
8. Schlußbestimmungen
Unsere Angebote sind freibleibend,
Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die
Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf
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